Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Fa. Ernst Pick GmbH & Co KG, Rhaunen
1. Unsere Bestattungskostenrechnung über erbrachte Leistungen ist 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Anzug zahlbar, falls in ihre kein anderes Fälligkeitsdatum bestimmt ist.
2. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird uns die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen (falls die Kündigung bzw. Nichtausführung von uns nicht zu vertreten ist), jedoch unter Abzug unserer durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen oder unseres durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Erwerbs. Stattdessen können wir als Pauschale 15 % der Vertragssumme (abzüglich Fremdgelder, z.B. öffentliche Gebühren und Auslagen) verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.
3. Die Regelungen in Ziff. 2 und Ziff. 3. schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass uns überhaupt kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.
4. Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest- gestellten Forderungen.
5. Bei Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen oder Dritte handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
6. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderer Beträgen ganz oder teilweise nicht, so sind dem Auftraggeber die voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten anzuzeigen. Der Auftraggeber hat den fehlenden Betrag auf unsere Aufforderung unverzüglich nachzuzahlen.
7. Rügen wegen offensichtlicher Mängel könne wir nur dann berücksichtigen, wenn der Auftraggeber diese uns unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach der Beisetzung, bei Bergungen, Umbettungen, Überführungen und sonstigen Leistungen nach Durchführung, bzw. nach Erbringung der jeweiligen Leistungen anzeigt.
8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich der Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keinen grobfahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. In jedem Falle haften wir dem Grunde nach, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzten. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
9. Mitfahrten zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen wie auch sämtliche sonstigen Beförderungen des Auftraggebers von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr, es sei denn, ein Schaden wird durch uns vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt.
10. Die vorgenannten allgemeinen Bedingungen sind vom Bundeskartellamt in Bonn durch die zweite Beschlussabteilung unter Aktenzeichen Z1/1a/b/2 Bek. 100/2000 bekannt gemacht worden.
Stand Juli 2009
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